Elektro-Scooter

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Da in letzter Zeit auch in unserer Gemeinde der Gebrauch von Elektro-Scooter mehr geworden ist, wollen wir auf die geltenden Rechtsvorschriften laut § 88b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) betreffend der Benützung von öffentlichen Straßen hinweisen.

Hinweis:
Benützer/innen von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrer/innen geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Sie haben sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer/innen weder gefährdet noch behindert werden.

Erlaubt ist das Befahren von:

  • Radfahranlagen
  • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
  • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
  • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.


Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist in Schrittgeschwindigkeit nur dann gestattet, wenn es von der zuständigen Behörde durch Verordnungen erlaubt wird. Zuständig dafür sind die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich.

Verboten ist insbesondere auch:

  • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen
  • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren 
  • eine Alkohollimit von 0,8 Promille zu überschreiten oder 
  • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren


Alter:

Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/ der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.
Kinder unter 12 Jahren müssen beim Elektro-Scooter-Fahren einen Helm tragen.

Ausrüstung:

  • einer wirksamen Bremsvorrichtung
  • weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
  • roten Rückenstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
  • gelben Rückstrahlern auf der Seite
  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht      auszurüsten.


Abstellen:

Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.